
Antwort ausstehend von Konrad Epple CDU

Ich stütze mich auf die Expertise von Wissenschaft u. Forschung, Verbänden u. ausgew. Expert(inn)en Hier: https://expkom-fracking-whg.de/bericht
Festzuhalten ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt hat, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamtinnen und Beamten zu bemessen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber sehr enge Vorgaben auferlegt. Diese Vorgaben müssen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.
Ich stimme dem zu, dass Bundesbeamte ausreichend und amtsangemessen alimentiert werden sollen