Antwort 12.07.2023 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie das BMWK Ende März verkündete, können Verbraucher*innen ihre Kosten zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mit bis zu 80% erstatten lassen.
Wie das BMWK Ende März verkündete, können Verbraucher*innen ihre Kosten zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mit bis zu 80% erstatten lassen.
Auf dieser Grundlage wird gegenwärtig ein Gesetzentwurf erarbeitet.
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Wir sind der Auffassung, dass ein dringender Bedarf an der Regulierung von Lootboxen besteht.
Ich danke Ihnen für das Weiterleiten des Zitats.
Danke für den Hinweis. Ich werde das Zitat prüfen lassen.