Antwort 10.03.2023 von Wolfgang Fackler CSU
Der Orts- und Familienzuschlag beträgt ab 1. Januar 2023 in Stufe 2/Ortsklasse 1 446,07 Euro und für das dritte Kind 436,16 Euro. Macht in Summe 882,23 Euro - also über 80 Euro mehr.
Der Orts- und Familienzuschlag beträgt ab 1. Januar 2023 in Stufe 2/Ortsklasse 1 446,07 Euro und für das dritte Kind 436,16 Euro. Macht in Summe 882,23 Euro - also über 80 Euro mehr.
Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) würde man die Politik aus der Verantwortung entlassen, für Vollbeschäftigung zu sorgen.
Das BMI befindet sich dazu derzeit in einem Evaluierungsprozess.
Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass es schlichtweg ein Mythos ist, dass Geflüchtete vor allem in jenen Staaten Zuflucht suchen, in denen die Sozialleistungen vorgeblich am höchsten sind.
Die Bereitstellung synthetischer Kraftstoffe kann über die gewöhnliche Tankstelle erfolgen.