Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Michael H. • 07.07.2022
Sollte das NetzDG nicht nachgeschärft werden?
Portrait von Nicolas Zippelius
Antwort 07.07.2022 von Nicolas Zippelius CDU

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft und diesbezüglich sollte über Reformen gesprochen werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat genau zu dieser Thematik, insbesondere im Hinblick auf eine geplante europäische Regelung eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Portrait von Canan Bayram
Antwort 26.01.2023 von Canan Bayram BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Betroffene müssen sich schnell und effektiv gegen Angriffe im Netz wehren können. Deswegen setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für eine zügige Umsetzung des Digital Services Act der EU ein. Wir treten für einen effektiven Umgang mit Nutzerbeschwerden, eine Verbesserung der Strafverfolgung und der zivilrechtlichen Durchsetzung ein.

Portrait von Ralf Stegner
Antwort 01.09.2022 von Ralf Stegner SPD

Grundsätzlich ist es ja so, dass das NetzDG schon zu ersten Erfolgen in Deutschland geführt hat, allerdings auch weiterhin Verbesserungspotential vorhanden ist.

Portrait von Robert Habeck
Antwort 10.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Zudem macht uns der Atomausstieg unabhängig von nuklearen Brennstoffen, die wir bisher überwiegend aus Russland bezogen haben.

Portrait von Gregor Gysi
Antwort 07.07.2022 von Gregor Gysi Die Linke

(...) die Begründung liegt darin, dass die Regierungskoalition, das heißt die Mehrheit des Bundestages bestehend aus SPD, Grünen und FDP, dies nicht wollte und es deshalb nicht beschlossen hat.

Portrait von Claudia Moll
Antwort 07.07.2022 von Claudia Moll SPD

Es ist nicht nur ein politisches, sondern ein gesellschaftliches Problem. Wir haben im Koalitionsvertrag einige Punkte, wie wir das Problem angehen wollen. Ich denke an die Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen, die Steuerbefreiung von Zuschlägen (...).