Die Einbürgerungsbehörde ihres Wohnortes kann eine genaue Beurteilung Ihrer persönlichen Situation vornehmen
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.02.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.09.2023 von Dietmar Bartsch Die Linke
Ganz allgemein darf ich Ihnen aber den Rat geben, dass Sie durchaus jetzt bereits einen Einbürgerungsantrag stellen können.
Antwort 14.09.2023 von Bärbel Bas SPD
Was Ihre Frage betrifft: Mit Blick auf Ihre finanzielle Situation ist es entscheidend, dass Sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) erhalten.
Antwort 14.09.2023 von Veronika Herwegh dieBasis
Freiheit in Bildung
Antwort 13.08.2026 von Dennis Buchner SPD
Ich bin auf Basis der aktuellen Erkenntnisse dringend dafür, ein Verbotsverfahren einzuleiten und die AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Antwort 18.09.2023 von Stefan Naas FDP
Wir werden nach der Landtagswahl eine Koalition anstreben in der wir so viele unserer Inhalte so gut wie möglich umsetzen können.