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Dietmar Bartsch
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Frage von Arberesha L. •

Kann ich als Studentin nach 22 Jahren in Deutschland eingebürgert werden?

Sehr geehrte Herr Bartsch,

ich bin im Kosovo geboren und kam im Jahr 2001 im Alter von 5 Monaten nach Deutschland.
Ich besitze die kosovarische Staatsbürgerschaft und eine Niederlassungserlaubnis, nun möchte ich mich aber endlich in Deutschland einbürgern lassen, nachdem ich ja mein ganzes bisheriges Leben hier verbracht habe.
Allerdings bin ich derzeit noch Studentin und finanziere mein Leben einerseits durch Unterstützung durch meine Eltern und andererseits durch einen Werkstudentenjob.
Ich weiß, dass die finanzielle Sicherheit ein wichtiger Faktor bei der Einbürgerung ist, deswegen die Frage:
Kann ich mit meiner finanziellen Situation überhaupt eingebürgert werden oder muss ich mein Studium abschließen und eine Vollzeit Stelle annehmen, um dann nach über 25 Jahren in Deutschland eingebürgert zu werden?

Vielen Dank und freundliche Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.

es freut mich, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen. Nachdem Sie faktisch ihr ganzes Leben hier verbracht haben, sollen Sie selbstverständlich auch gleichberechtigt am politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Höchste Zeit! DIE LINKE setzt sich seit vielen Jahren für Vereinfachungen und Erleichterungen bei der Einbürgerung ein.

Leider kann ich als Politiker eine einzelfallbezogene fachkundige Beratung nicht ersetzen. Ganz allgemein darf ich Ihnen aber den Rat geben, dass Sie durchaus jetzt bereits einen Einbürgerungsantrag stellen können. Wenn Sie unverschuldet kein eigenes Einkommen in ausreichender Höhe erzielen, wie es bei einem Studium der Fall ist, dann ist das für die Einbürgerung kein Problem. Einschränkend muss ich sagen, dass diese Regelung von den verschiedenen Bundesländern in der Praxis zum Teil unterschiedlich streng oder liberal gehandhabt wird. Deshalb wäre es sinnvoll, wenn Sie sich bei Ihrer Einbürgerungsbehörde vor Ort erkundigen, wie mit Einbürgerungen von Studierenden üblicherweise verfahren wird. Derzeit plant die Bundesregierung Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht, die weitgehend zu begrüßen sind. Leider könnte es ausgerechnet bei dem Punkt der Einkommensnachweise bei Einbürgerungen zu einer Verschärfung kommen - was DIE LINKE kritisiert.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

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