Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.
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Weitere Maßnahmen sowie die Überlegungen zum Haushaltsjahr 2025 sind bereits in Arbeit und werden sowohl parlamentarisch als auch auf Ebene der Landesregierung unter Hochdruck beraten und geplant.
Dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die jährliche Anpassung der Renten zum 1. Juli eines Jahres, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt. Die Preisentwicklung wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt.
Die AfD unterstützt die Forschung im Bereich der Kerntechnik.
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle möglich sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob neben der deutschen eine Staatsbürgerschaft aus Syrien, der Türkei, Senegal oder eben Kosovo vorliegt.
Die von Ihnen erwähnte Musterklage wird ja vom CFD Verband unterstützt, eine persönliche Unterstützung ist mir aus rechtlichen Gründen nicht möglich.