
unsere Position zum Thema Religionsfreiheit und Trennung von Staat und Kirche finden Sie auf unserer Webseite: https://www.dielinkebt.de/themen/a-z/detailansicht/religionsfreiheit/.
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Ich gehe davon aus, dass dies in der neuen Legislaturperiode zügig geschieht. Dazu bedarf es erneut eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, das im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministeriums liegt. Ein Zeitplan dafür ist mir jedoch bisher nicht bekannt.
Weder die Bayerische Verfassung noch das Grundgesetz sehen die Möglichkeit vor, dass sich ein Bundesland für unabhängig erklären könnte
Der Deutsche Bundestag hat damit eine gute Grundlage geschaffen, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung.
Die Bundesregierung will digitale Arbeitsprozesse stärken, Fortbildungsprogramme ausbauen und gleichzeitig überflüssige Bürokratie abbauen.
Wenn Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen und auch nicht ohne erheblichen Aufwand besorgt werden können, kann Ihnen das Gericht das nicht zum Vorwurf machen. Dementsprechend sieht § 27 FamFG auch keine Rechtsfolgen vor, wenn angefragte Informationen nicht beigebracht werden können.