Teilen Sie die Haltung Ihres Vorgängers Blenke zu Palantir trotz CLOUD-Act und illegaler Vergabe? Wieso wird eine US-Firma gewählt, wenn Almato eine Lösung in 800m Landtagsdistanz anbietet?
Der Landesrechnungshof rügt die Palantir-Vergabe als illegal. Dennoch wird die Software forciert, während heimische Alternativen (z. B. Almato, nur 800 m vom Landtag entfernt) ignoriert wurden. Zudem droht durch verschleierte Betriebskosten ein finanzielles „P25“-Fiasko analog zu S21.
Technisch birgt Palantir enorme Risiken: Aktuelle Konflikte zeigen, wie Verkehrsdaten (Teheran) oder Geheimdienst-Infos (Gaza) verknüpft werden, was zu massiven Kollateralschäden führt. Durch den US CLOUD-Act besteht zudem Zugriffspotenzial fremder Behörden auf deutsche Daten – ein klarer Souveränitätsverlust.
Widersprüche zeigen sich auch beim Demokratieschutz: Während die CDU die AfD-Gefahr betont, lehnte die Regierungsmehrheit am 04.02.26 einen Prüfauftrag für ein Verbotsverfahren im Bundesrat ab. Mit welcher Strategie wollen Sie die AfD stellen, wenn Sie rechtliche Prüfschritte blockieren? Wir erwarten Transparenz und Rechenschaft statt beharrliches Schweigen gegenüber der Öffentlichkeit.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ja, ich teile die Auffassung meines Vorgängers Thomas Blenke. Nach aktuellem Kenntnisstand steht für die Polizei Baden-Württemberg derzeit kein anderes marktreifes Produkt zur Verfügung, das kurzfristig alle fachlichen Anforderungen an eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform erfüllt.
Zunächst ist es wichtig, zwischen der Plattform VeRA und der eingesetzten Software zu unterscheiden. VeRA (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform) ist das geplante System der Polizei Baden-Württemberg zur Zusammenführung und Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten. Die Polizei verfügt über sehr große Datenbestände, die derzeit auf verschiedene Datenbanken und Fachverfahren verteilt sind und häufig nicht miteinander verknüpft sind. VeRA soll es ermöglichen, diese Daten strukturiert zusammenzuführen und schneller auszuwerten.
Die Software des Unternehmens Palantir Technologies GmbH – konkret das Produkt „Gotham“ – stellt dabei lediglich die technische Softwarebasis dar, mit der eine solche Analyseplattform umgesetzt werden kann. Es handelt sich also nicht um ein eigenständiges polizeiliches Datensystem des Unternehmens, sondern um eine Softwarelösung, die innerhalb der Infrastruktur der Polizei betrieben wird.
Zur Produktauswahl:
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung im Kontext des Bund-Länder-Programms Polizei 20/20, die vom Freistaat Bayern durchgeführt wurde, konnte nach Abschluss des Vergabeverfahrens im Jahr 2022 lediglich ein Anbieter ein marktreifes Produkt anbieten, das sämtliche fachlichen Anforderungen erfüllte: die Palantir Technologies GmbH. Baden-Württemberg hatte bereits damals seinen Bedarf im Rahmen dieses Programms angemeldet. Nach Kenntnis der Landesregierung existiert derzeit kein anderes Produkt am Markt, das kurzfristig einsatzbereit wäre und die erforderlichen Funktionen in vergleichbarer Weise erfüllt. Eine erneute europaweite Ausschreibung wäre mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden.
Die Nutzung der Software ist zudem zeitlich begrenzt. Der Vertrag mit der Palantir Technologies GmbH hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Die Nutzung ist ausdrücklich als Übergangslösung vorgesehen.
Parallel dazu arbeitet das Land daran, perspektivisch eine europäische und digital souveräne Lösung zu entwickeln. Innenminister Thomas Strobl hat hierfür eine Kooperation mit europäischen Partnern initiiert. Zu den ersten Projektpartnern gehören unter anderem Airbus Defence and Space sowie Schwarz Digits. Ziel ist es, langfristig eine europäische Analyseplattform („Europa-VeRA“) zu entwickeln, die die erforderlichen Fähigkeiten zur Recherche und Analyse großer polizeilicher Datenbestände unabhängig gewährleistet.
Zu den Fragen der Datensicherheit und des US CLOUD Act:
Die Plattform VeRA wird ausschließlich auf polizeieigener IT-Infrastruktur betrieben (On-Premise). Das bedeutet, dass sämtliche Daten innerhalb des besonders gesicherten polizeilichen Netzes bleiben. Die physische und logische Kontrolle über Server, Netzwerke und Zugriffe liegt vollständig bei der Polizei Baden-Württemberg. Eine Speicherung in Cloud-Infrastrukturen oder eine Übertragung von Daten in Drittstaaten findet nicht statt. Palantir hat als Softwareanbieter keinen eigenständigen Zugriff auf die Plattform oder auf operative Daten.
Darüber hinaus wurde die Software bereits im Auftrag des Bayerischen Landeskriminalamts durch das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie umfassend geprüft. Das Institut erhielt Zugang zum vollständigen Quellcode der Software und führte neben manuellen Analysen auch automatisierte Schwachstellenprüfungen sowie Penetrationstests durch. Dabei wurden keine Funktionen festgestellt, die einen unzulässigen Datenabfluss oder einen unautorisierten Zugriff ermöglichen würden.
Der Betrieb erfolgt ausschließlich in gesicherten Rechenzentren in Deutschland unter Hoheit der Polizei Baden-Württemberg. Eine Verbindung zum öffentlichen Internet besteht nicht. Entsprechend bestehen auch keine technischen Zugriffsmöglichkeiten ausländischer Behörden auf diese Datenbestände.
Weiterführende Informationen können Sie auch den parlamentarischen Drucksachen des Landtags Baden-Württemberg entnehmen, insbesondere den Anträgen „Palantir Gotham – Risiken und Alternativen“ (LT-Drucksache 17/9382) sowie „Verwendung der Palantir-Software in der Landesverwaltung Baden-Württemberg“ (LT-Drucksache 17/9329).
Zum Themenkomplex eines möglichen AfD-Verbots:
Ein Parteiverbot ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht die „schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ (Urteil vom 17. Januar 2017 im NPD-Verbotsverfahren, Az. 2 BvB 1/13). Ein solches Verfahren setzt voraus, dass nachweisbar ist, dass eine Partei aktiv und planvoll darauf hinarbeitet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen und dass konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass dieses Vorgehen auch Erfolg haben könnte.
Angesichts dieser hohen verfassungsrechtlichen Hürden liegt mein Augenmerk derzeit vor allem auf der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der Alternative für Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen

