Auch ich sehe diesen Vorschlag kritisch, vor allem da die Menschen sich auf das Renteneintritssalter eingestellt haben. Wenn dies so kommen würde, muss es großzügige Übergangsfristen geben.
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Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro in Höhe von 45 Prozent und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro in Höhe von 47 Prozent.
Der Landtag Niedersachsen debattiert derzeit über mögliche Neuregelungen im Bestattungswesen.
Nach meiner Einschätzung sprechen gute Gründe dafür, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren – häufig verkürzt als „Rente mit 63“ bezeichnet – schrittweise weiterzuentwickeln.
Die Abschaffung der Möglichkeit, mit mindestens 45 Beitragsjahren abschlagsfrei zwei Jahre früher zu gehen, macht mir große Bauchschmerzen.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.