Ich persönlich bin schon seit vielen Jahren der Auffassung, dass sehr viele gute Gründe für ein allgemeines Templimit von 130 km/h auf der Autobahn sprechen. Sie können allerdings dem Sitzungsprotokoll entnehmen, dass die Mehrheit der Abgeordneten sich von diesen aus meiner Sicht guten Argumenten in ihrer ablehnenden Position nicht beirren lässt.
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Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen zwei berechtigten Anliegen: Einerseits soll die Lebensleistung langjährig Versicherter anerkannt werden, andererseits sollen steuerfinanzierte Zusatzleistungen gezielt denjenigen zugutekommen, die im Alter nur über geringe Einkünfte verfügen
Vor diesem Hintergrund geht es in der aktuellen Diskussion nicht um ein einfaches „Mehr oder Weniger“ an Suizidhilfe, sondern um die Qualität der Rahmenbedingungen.
Ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h halte ich nicht für zielführend, weil bereits heute auf weiten Teilen der Autobahnen ständig oder zeitweise ein Tempolimit gilt.
Grundsätzlich befürworte ich eine Amtszeitbegrenzung des oder der Ministerpräsidenten/in in Bayern auf zwei Legislaturperioden, also zehn Jahre, in der Verfassung.
Der Bayerische Landtag sowie die bayerische Bevölkerung haben nie eine Begrenzung von Amtszeiten beschlossen. Warum sich ein bayerischer Ministerpräsident an eine Regelung halten soll, die nie in Kraft getreten sind, erschließt sich mir nicht.