Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
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Eine anlasslose Telekommunikationsüberwachung beziehungsweise die sogenannte „Chatkontrolle“ lehne ich ab.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich: Kinderschutz und Datenschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Ich teile Ihre Sorge, dass eine anlasslose Massenüberwachung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte darstellt.
Unsere klare Position: Keine anlasslose Überwachung
Das wäre ein langfristiger Prozess, der gut vorbereitet sein müsste. Deshalb wird sich die Rentenkommission, die ich im nächsten Jahr einsetzen werde, neben dem Versorgungsniveau der drei Säulen der Alterssicherung auch mit der Frage einer etwaigen Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung beschäftigen.