
Die derzeitige Praxis, Bewerbungskosten nach § 16 Absatz 1 SGB II nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu erstatten, ist juristisch nachvollziehbar, aber politisch und sozial nicht überzeugend
Die derzeitige Praxis, Bewerbungskosten nach § 16 Absatz 1 SGB II nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu erstatten, ist juristisch nachvollziehbar, aber politisch und sozial nicht überzeugend
Ich würde sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist
Nach Ihrer Schilderung erschließt sich mir wirklich nicht, warum die aktuelle Regeleung im SGB II eine Bewerbungskosten nur Fällen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs übernimmt. Ziel muss es schließlich sein, wie Sie sagen Menschen in Arbeit zu bringen.
Die Linke steht für einen demokratischen Sozialismus.
Wie weit dieser Wandel reicht und welche Begriffe wir dafür wählen, wird sich zeigen – wichtig ist, dass wir die heutigen Verhältnisse grundlegend verändern.
Mit dem Aufleben der Kampagne „Grünes Herz Deutschlands“ muss eben auch eine Offensive in Richtung Gastfreundlichkeit und einfacher Bezahlung verbunden sein. Das stärkt sowohl den Einzelhandel als auch die Gastronomie sowie die Kundenzufriedenheit.