Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Da unterschiedliche Informationen kursieren, habe ich in einer schriftlichen Anfrage nach dem aktuellen Planungsstand gefragt.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Der von Ihnen genannte Betrag ließe sich realisieren, wenn es gelänge von den derzeit ca. 5,5, Millionen Bürgergeldbeziehern etwa 1 Million Menschen in Arbeit zu bringen. Ob das gelingen kann, hängt natürlich ganz wesentlich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
Wie bereits zu Ihrer früheren Frage mitgeteilt, ist es nicht meine Aufgabe, einzelne Rechtsgutachten in diesem Kontext zu bewerten.
Wir haben vereinbart, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren - spätestens mit Abschluss der Evaluation werden wir wissen, ob und ggf. wo wir gesetzgeberisch nachsteuern sollten