Die Verordnung zur Verwendung von Blei in Fischereigerät ist unmittelbar geltendes Recht, so dass keine Anpassung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes notwendig ist - die Verordnung gilt dann direkt, auch in Hamburg.
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Der Verein FSI entspricht offenbar nicht den Förderrichtlinien des Bundesministeriums und erhält somit bis jetzt keine staatliche Förderung. Deshalb halte ich an meiner damaligen Einschätzung fest.
Förderentscheidungen – ob auf Bundes- oder Landesebene – erfolgen grundsätzlich projektbezogen und unterliegen haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie Prüfmechanismen.
Ich halte das Prinzip der Schulpflicht für eine wesentliche Möglichkeit von Chancengerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und unserer Demokratie.
Entsprechende Rücksprachen und Erörterungen anhand Ihrer Nachrichten auch im größeren Kreis vermögen jedoch nicht, hier umfängliche Aktenkenntnis oder fachliche Bewertung des gesamten Vorgangs samt Ihrer Einlassungen vorzunehmen. Das werde ich nicht leisten und steht mir auch nicht zu.
Ja klar, meine Wertecharta ist unsere Verfassung - das Grundgesetz. Und das ist Grundlage für Alle.