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Bernd Schattner
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Frage von Stefanie M. •

Ist Ihnen vor der Abstimmung morgen bewusst, dass das GKV-Stabilisierungsgesetz der ambulanten Psychotherapie durch Budgetierung/Honorarkürzung die Existenz entzieht und die Versorgung verschlechtert?

- Berliner Appell der BPtK: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt vor dem Kollaps der ambulanten Strukturen durch die geplante Budgetierung.

- Existenzvernichtung: Änderungsantrag Nr. 15 streicht die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für Honorare. Das treibt Praxen in die Unwirtschaftlichkeit.

- Verfassungsbruch: Das Bundessozialgericht (BSG) schützt diese Mindesthonorare, da Therapeuten Leistungen wegen strikter Zeitbindung nicht unbegrenzt ausweiten können.

- Patienten-Leid: Die DPtV prognostiziert den Verlust von bis zu 25 % der Versorgungskapazitäten. Wartezeiten explodieren weiter.

- Finanzieller Fehlschluss: 1 Euro für Psychotherapie spart 2–4 Euro Folgekosten (Klinik, Krankengeld), wer hier kürzt, zahlt also langfristig drauf

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Antwort von AfD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitswesens. Gerade angesichts steigender psychischer Belastungen in der Bevölkerung darf die ambulante Versorgung nicht weiter geschwächt werden.

Die von Ihnen angesprochenen Bedenken der Berufsverbände und Fachgesellschaften hinsichtlich der Auswirkungen der Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind uns bekannt. Wenn die Gefahr besteht, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen für psychotherapeutische Praxen verschlechtert werden und sich dadurch die Versorgung der Patienten weiter verschlechtert, ist dies aus unserer Sicht der falsche Weg.

Ich habe gemeinsam mit der AfD-Bundestagsfraktion dem heutigen Gesetzentwurf daher nicht zugestimmt. Die Bundesregierung ist aus unserer Sicht gefordert, die strukturellen Ursachen der Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung anzugehen, anstatt Einsparungen vorzunehmen, die zulasten der medizinischen Versorgung gehen könnten.

Unser Ziel bleibt eine verlässliche Gesundheitsversorgung, in der medizinische Entscheidungen vom Wohl der Patienten und nicht von Sparvorgaben bestimmt werden. Dazu gehört auch, dass niedergelassene Leistungserbringer unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen arbeiten können und Patienten zeitnah die notwendige Behandlung erhalten.

Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement zu diesem wichtigen Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Schattner, MdB

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