Der Bundestag hat in der letzten Woche das Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und damit wird mitnichten die Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten abgeschafft.
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Wer mehr leisten kann, sollte auch mehr beitragen. So sichern wir den Sozialstaat nachhaltig.
Sonderstellung schützt nicht vor Unterversorgung, darum das neue Gesetz.
Die Kommission empfiehlt nicht nur den Aufbau einer neuen Kapitalrente, sondern auch zahlreiche Strukturreformen innerhalb des bestehenden Rentensystems.

Ich habe letzte Woche für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) und für den Entschließungsantrag gestimmt. Mit dem Gesetz sollen alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen werden. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird künftig – wie bereits früher – wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass mir aktuell lediglich ein kleiner Textabsatz zum IFG vorliegt (aus dem 34-Punkte-Papier der Parteispitzen). Einen Gesetzesentwurf hat der Bundestag noch nicht erhalten. Insofern kann ich noch keine abschließende Bewertung mitteilen.