Wir stehen weiterhin hinter der Kandidatin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf. An ihrer Eignung habe ich weiterhin keine Zweifel und noch im Richterwahlausschuss hatten auch die Vertreterinnen und Vertreter der Union ebenfalls keine. Das weitere Vorgehen muss nun zwischen den Fraktionsspitzen abgestimmt werden.
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Sie ist eine exzellente, hochqualifizierte Juristin. Wir, als Grüne Bundestagsfraktion, haben ihr wiederholt versichert, dass unsere Unterstützung steht und wir bereit sind, sie jederzeit im Bundestag zu wählen.
Der jetzige Personalvorschlag überzeugt.
Meine eigene Erfahrung, bezogen auf die Wahl der Richterinnen und Richter für das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, ist das eine frühzeitige fraktionsübergreifende Absprache, unter Einbindung der einzelnen Abgeordneten, hier einen reibungslosen Ablauf sicherstellt.
Bei Einstehen für meine Werte und Überzeugung zeige ich gerne und selbstverständlich Rückgrat.
Da Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur inzwischen zurückgezogen hat, steht sie für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung