Tobias Krull
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Frage von Yvonne L. •

Werden Sie Rückgrat zeigen?

Guten Tag,
Fra Brosius-Gersdorf steht für Grundrechte und Verfassungsintegrität.
Ihre Positionen zum Abtreibungsrecht sind rechtswissenschaftlich fundiert und gesellschaftlich mehrheitsfähig.
Sie ist für den 2. Senat nominiert – dort geht es u. a. um Parteiverbote, nicht um Abtreibung.
Wer sie diffamiert, gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz.

Bitte berücksichtigen Sie das!

Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne L.
Hamburg

Tobias Krull
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für ihre Frage. Gleich zu beginn möchte ich klarstellen, dass Bundestagsabgeordnete direkt bei der Wahl der Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht einbezogen sind. Als Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt trifft das auf mich nicht zu. Hier gibt es ja „nur“ die indirekte Beteiligung über den Bundesrat. 

Das Personalvorschläge für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes nicht immer eine Mehrheit im parlamentarischen Raum bekommen ist bereits mehrfach passiert. So auch bei Vorschlägen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das war dann aber vor der Entscheidung des Richterwahlausschusses der Fall. Somit ist der Vorgang das dieses Gremium einem Personalvorschlag zustimmt, und dieser dann voraussichtlich keine Mehrheit im Bundestag selbst findet, ein neuer Fakt. 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind frei in ihrer Entscheidung. Somit kann ich ihrer Auffassung, dass hier eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz vorliegt so nicht folgen. Das der Vorgang sowohl im Ablauf als in der Kommunikation nicht zu den parlamentarischen Sternstunden zählt ist dabei aber wohl unstrittig. 

Meine eigene Erfahrung, bezogen auf die Wahl der Richterinnen und Richter für das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, ist das eine frühzeitige fraktionsübergreifende Absprache, unter Einbindung der einzelnen Abgeordneten, hier einen reibungslosen Ablauf sicherstellt. 

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Krull  

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