Nach (!) Überprüfung fehlen dem BSW im amtlichen Ergebnis 9.529 Stimmen. Gemäß BVerfGer als auch statistsich ist eine Nachzählung nicht angezeigt.
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Nach dem Bundeswahlgesetz erfolgt die Stimmenauszählung in einem mehrstufigen Verfahren, das an mehreren Punkten kontrolliert wird.
Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise, die das Wahlergebnis insgesamt infrage stellen würden.
Im Sinne der Demokratie und des Parlamentarismus ist es wichtig, dass die Entscheidung zügig stattfindet – vor allem aber natürlich, dass sie nach gründlicher Prüfung getroffen wird.
Danke für Ihre Anfrage. Wir sehen uns das gern an.
Die Gruppe der Menschen, die „einfach nicht arbeiten wollen“, ist extrem klein. Die allermeisten, die nicht im Erwerbsleben stehen, kämpfen mit gesundheitlichen Problemen, fehlender Qualifikation, Sorgearbeit, Diskriminierung oder unzuverlässigen Arbeitgebern, aber nicht mit mangelnder Motivation.