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Lars Castellucci
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Frage von Michael M. •

Was halten Sie von einer Neuauszählung der Bundestagswahl?

Ist der Bundestag evt falsch zusammen gesetzt, da es Zählfehler bei der letzten Bundestagswahl gab.

Und muss nicht wenn es berechtigten Zweifel gibt dieser durch Nachzählung ausgeschlossen werden?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M., 

vielen Dank für Ihre Frage.

Vertrauen in freie und faire Wahlen ist für unsere Demokratie zentral. Deshalb sieht unser Wahlrecht klare Verfahren vor, um mögliche Fehler zu überprüfen. Bei der Bundestagswahl können Einsprüche eingelegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder Zählfehler vorliegen. Diese werden im Rahmen der Wahlprüfung sorgfältig geprüft; Nachzählungen sind dabei möglich und werden auch durchgeführt, wenn sie geboten sind.

Vereinzelte Zählfehler bedeuten jedoch nicht automatisch, dass der Bundestag insgesamt falsch zusammengesetzt ist. Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise, die das Wahlergebnis insgesamt infrage stellen würden.

Wichtig ist: Berechtigte Zweifel müssen ernst genommen und transparent aufgeklärt werden. Genau dafür sind die bestehenden rechtsstaatlichen Verfahren da.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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