Antwort 28.08.2025 von Sabine Dittmar SPD
Sollte sich dies ändern, bin ich offen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Sollte sich dies ändern, bin ich offen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Ja.
Notwendigkeit wechselseitige Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen
Ich habe vollstes Vertrauen in unseren neuen Bundesinnenminister, der das Gutachten durch sein Haus u.a. bewerten lassen wird
Ja, klar.
Je nach Ausrichtung und Schwerpunktsetzung gibt es sehr viele geeignete Redner bzw. Gäste für die Feierlichkeiten des 8. Mai anlässlich der Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkriegs. Auch ich könnte mir Frau Nawalnaja grundsätzlich vorstellen.