Im neuen Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, dass §219 gestrichen wird. Damit sollen Ärztinnen und Ärzte öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 09.02.2022 von Uli Grötsch SPD
Antwort 25.07.2022 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ampel-Regierung, der ich als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft angehöre, hat sich in Ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken.
Antwort 21.02.2022 von Marianne Schieder SPD
Selbstverständlich betrachte ich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland für absolut bindend für mein politisches Handeln.
Antwort 09.06.2022 von Lars Klingbeil SPD
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Antwort 23.03.2022 von Jürgen Trittin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit der Abschaffung von § 219a StGB werden wir in diesem Rahmen auch mehr Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen und die Informationsfreiheit für Frauen vergrößern.
Antwort 18.05.2022 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Grundrechte einer schwangeren Person müssen bei einer ungewollten Schwangerschaft gewahrt werden.