Antwort 22.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Bundesregierung darf die Menschen nicht belehren; sie darf aber auch nicht den Eindruck erwecken, die Durchsetzung des Rechts stehe zur Disposition.
Die Bundesregierung darf die Menschen nicht belehren; sie darf aber auch nicht den Eindruck erwecken, die Durchsetzung des Rechts stehe zur Disposition.
Weil ich dafür keinen Anlass sehe.