
Antwort 10.02.2023 von Josip Juratovic SPD
Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.

Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine bereits korrigierte Antwort vom 25.1.2023:
Die Besteuerung folgt aus dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.
Der Ausbau ist auf jeden Fall eine gute Idee und finanziell sogar günstiger als die Alternativen