Im Hinblick auf die Prozesskostenumlage komme ich nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, dass die Kritik an dieser Begründung letztlich ungerechtfertigt ist. Denn einzelne Wohnungseigentümer müssen in einer Vielzahl von Fällen Kosten tragen, die sie nicht unmittelbar selbst verursacht haben.
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