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Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Da es sich in diesem Fall um einen kommunalen Vertrag handelt, ist es am effektivsten, mit den kommunalen Akteur*innen vor Ort in Kontakt zu treten und sich über weitere Handlungsoptionen auszutauschen.
Dennoch halte ich es für berechtigt, strengere Strafen zu fordern, damit potenzielle Nachahmer abgeschreckt werden.
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.
Wir setzen uns im Deutschen Bundestag für eine Gleichbehandlung von Kuh- und Pflanzenmilch bei der Mehrwertsteuer ein.