Antwort 19.03.2026 von Jonas Geissler CSU
Ob ein Verbot geboten ist, müssen immer zunächst Sicherheitsbehörden beurteilen.
Ob ein Verbot geboten ist, müssen immer zunächst Sicherheitsbehörden beurteilen.
In meinen Augen kann und muss man ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einleiten, wenn man sich sehr sicher ist, dass die Beweislage ausreichend ist
In dieser Angelegenheit war mir wichtig, dass erstens das Rentenniveau stabilisiert wird und dass zweitens die Rentenkommission zügig mit der Arbeit beginnen kann.
Sehr verschiedene Systeme. Ich setze mich für Angleichung ein.
Unser Ziel bleibt, die Renten stabil zu halten und Generationengerechtigkeit zu wahren.
Zudem möchte ich gerne auf einen Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" verweisen, in dem auf das vermeintliche Privileg der Beamten detailliert eingegangen wird.