Antwort 15.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Eidesstaatliche Versicherungen (§ 294 I ZPO) werden als Beweismittel vom jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gewürdigt.
Eidesstaatliche Versicherungen (§ 294 I ZPO) werden als Beweismittel vom jeweils zuständigen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme gewürdigt.
Bitcoin ist eine Kryptowährung auf Basis der Blockchain-Technologie. Das Ziel der Erfinder:innen war es, das Zahlungsmittel von der Abhängigkeit von Banken und Kreditkartenfirmen zu befreien, frei von staatlicher Regulierung und in der Hand der Nutzer:innen, die damit untereinander und dezentral Zahlungen abwickeln.
Die Kosten sind nicht öffentlich bekannt, da über die Preise Vertraulichkeit vereinbart wurde