Frage von Stephan E. • 03.09.2025

Antwort ausstehend von Michael Donth CDU
Solche Fragen, genau wie die Siedlungspolitik, hat man trotz internationaler Kritik auch in Friedenszeiten nicht gelöst.
Im deutschen Beamten- und Tarifrecht gilt das Prinzip der sachlichen Neutralität und Rechtsbindung der Verwaltung.
Die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit ist nicht separat vorgesehen, sondern als regelmäßige Besoldungsausgabe im Personalbudget, sodass sie vollständig aus den jeweiligen Mitteln bezahlt wird
Folgende Daten sind uns bekannt:
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.