Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD
Und: Eine deutsche Einbürgerungsbehörde darf rein rechtlich keinen ausländischen Pass einbehalten. Der muss immer dem Heimatland zurückgegeben werden.
Und: Eine deutsche Einbürgerungsbehörde darf rein rechtlich keinen ausländischen Pass einbehalten. Der muss immer dem Heimatland zurückgegeben werden.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden.
Ich habe keine vertraulichen Informationen weitergegeben.
Mit unserer Reise wollten wir unsere Solidarität mit der pro-europäischen Mehrheit Georgiens zum Ausdruck bringen.
Niemand ist in der heutigen Klassengesellschaft von dem Einfluss der kleinbürgerlichen Denkweise in seinem Denken, Fühlen und Handeln gefeit.
