Antwort 27.01.2026 von Maria-Lena Weiss CDU
Ein Wertebekenntnis existiert bereits und ist verbindlich im Aufenthaltsgesetz verankert. Regeln müssen klar benannt, vermittelt und durchgesetzt werden.
Ein Wertebekenntnis existiert bereits und ist verbindlich im Aufenthaltsgesetz verankert. Regeln müssen klar benannt, vermittelt und durchgesetzt werden.

