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Frage von Eric C. •

Wie sehen Sie in Hinblick auf die derzeitige Gerechtigkeitsdebatte den doppelten GKV- und Pflegebeitrag für Betriebsrentner?

Sie begründen die abschlagslose Rente mit 63 mit der Gerechtigkeit für die erbrachte Leistung. Sollte dies nicht auch für Betriebsrenten gelten? Für gesetzlich Versicherte gibt es durch zusätzliche Sozialabgaben keine abschlagsfreie Betriebsrente: Auf Betriebsrenten gilt der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung, also auch der Anteil, den sonst der Arbeitgeber trägt. Bei der gesetzlichen Rente zahlen Rentner nur den halben Satz. Die Vorsorge wurde oft schon aus verbeitragtem Einkommen aufgebaut und wird bei der Auszahlung erneut verbeitragt. Wer ein Leben lang gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt hat, wird dadurch schlechter gestellt. Widerspricht dies nicht dem dem Leistungsprinzip und schwächt das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge?

Meine Fragen:

1. Ist die volle Verbeitragung von Betriebsrenten mit Ihrem Verständnis von Lebensleistung vereinbar?

2. Setzen Sie sich, etwa über den Bundesrat, für den halben Beitragssatz oder höhere Freibeträge ein?

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