Antwort 27.12.2024 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Seit dem 15. Februar 2024 erhalten neu ankommende Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und denen Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab dem genannten Datum bewilligt werden, im Rahmen eines Hamburger Modellprojektes ihre Leistungen in Form der Bezahlkarte („SocialCard“).