Antwort 08.07.2026 von Johannes Schätzl SPD
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab.
Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab.
Im Informationsfreiheitsgesetz darf es keine verwässernden Hürden geben.