
Das Auswärtige Amt und die Botschaft setzen sich insbesondere für bessere Haftbedingungen ein. Eine Rücküberstellung vor Rechtskraft eines Urteils sieht das Recht der Europäischen Union jedoch nicht vor.
Das Auswärtige Amt und die Botschaft setzen sich insbesondere für bessere Haftbedingungen ein. Eine Rücküberstellung vor Rechtskraft eines Urteils sieht das Recht der Europäischen Union jedoch nicht vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss deshalb nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.
Die Situation von Maja T. in Ungarn verfolgen wir mit großer Sorge. Seit über einem Jahr befindet sich Maja T. unter schwierigsten Bedingungen in Isolationshaft.
Tatsächlich stellen wir auch auf politischer Ebene mit großer Sorge fest, dass es für Kinder in einigen Stadtteilen immer schwieriger wird, wohnortnah und zügig einen Termin bei Kinderärzt*innen, Logopäd*innen oder Ergotherapeut*innen zu bekommen.