
Ich bin für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen. Zu der Debatte gehört allerdings mehr.
Ich bin für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen. Zu der Debatte gehört allerdings mehr.
Ja.
Der Besoldungsgesetzgeber verfügt über einen breiten Gestaltungsspielraum, wie das BVerfG in seinen Entscheidungen zum Besoldungsrecht stets hervorhebt. Mit Blick auf die mit den Beschlüssen vom 5. Mai 2020 verschärften gerichtlichen Anforderungen an den Mindestabstand der Besoldung zum Grundsicherungsniveau ist die Prüfung sachgerecht, ob die Zugrundelegung des Alleinverdienermodells noch zeitgemäß ist.
Hinsichtlich Ihrer Fragen darf ich Sie auf meine Antworten hier an anderer Stelle zum Thema "öffentlicher Dienst" und "Tarifabschluss" verweisen.