Als zuständiger Minister und Wahlkreisabgeordneter Mainz I: Gibt es für das Motorenkraftwerk Ingelheimer Aue eine verbindliche Frist zur Umrüstung auf Wasserstoff?
Sehr geehrter Herr Ebling,
am 20.07.2026 übergaben Sie mit SGD-Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein neues, "H2-ready" ausgelegtes Motorenkraftwerk (54 MW, 12 Gasmotoren) der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG auf der Ingelheimer Aue. Laut KMW soll die Anlage vor allem das Rechenzentrum "Green Rocks" mit Notstrom versorgen sowie rund 2.000 Stunden pro Jahr ins Verbundnetz einspeisen.
Das Reiner-Lemoine-Institut kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche H2-ready-Definition im KWKG (Umrüstung unter 10 % der Investitionskosten) für kleinere Gasmotorenanlagen wie diese unzureichend sei, um eine tatsächliche Emissionsreduktion sicherzustellen.
Gibt es für die Mainzer Anlage eine verbindliche, terminierte Frist zur Umrüstung auf Wasserstoffbetrieb? Falls nein: Auf welcher konkreten rechtlichen oder fachlichen Grundlage halten Sie die Genehmigung dennoch für mit den Klimazielen des Landes Rheinland-Pfalz vereinbar?

