Als zuständiger Minister und Wahlkreisabgeordneter Mainz I: Gibt es für das Motorenkraftwerk Ingelheimer Aue eine verbindliche Frist zur Umrüstung auf Wasserstoff?
Sehr geehrter Herr Ebling,
am 20.07.2026 übergaben Sie mit SGD-Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein neues, "H2-ready" ausgelegtes Motorenkraftwerk (54 MW, 12 Gasmotoren) der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG auf der Ingelheimer Aue. Laut KMW soll die Anlage vor allem das Rechenzentrum "Green Rocks" mit Notstrom versorgen sowie rund 2.000 Stunden pro Jahr ins Verbundnetz einspeisen.
Das Reiner-Lemoine-Institut kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche H2-ready-Definition im KWKG (Umrüstung unter 10 % der Investitionskosten) für kleinere Gasmotorenanlagen wie diese unzureichend sei, um eine tatsächliche Emissionsreduktion sicherzustellen.
Gibt es für die Mainzer Anlage eine verbindliche, terminierte Frist zur Umrüstung auf Wasserstoffbetrieb? Falls nein: Auf welcher konkreten rechtlichen oder fachlichen Grundlage halten Sie die Genehmigung dennoch für mit den Klimazielen des Landes Rheinland-Pfalz vereinbar?
Guten Tag,
grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass immissionsschutzrechtliche Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bei Erfüllung aller Genehmigungsvoraussetzungen zu erteilen und Alternativenprüfungen (andere Technik, andere Brennstoffe, andere Standorte) mangels Abwägungsbefugnis der Genehmigungsbehörde nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen sind. Darüber hinaus dürfen nach BImSchG Nebenbestimmungen nur erlassen werden, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen. Sie dürfen jedoch nicht zur Verfolgung weitergehender Zwecke, etwa einen Brennstoffwechsel aus Klimaschutzgründen, eingesetzt werden.
Nach Landesklimaschutzgesetz (LKSG) RLP soll 2040 ein bilanzielles Gleichgewicht von Treibhausgasemissionen und -senken erreicht werden. Das LKSG RLP schreibt aber kein grundsätzliches Verbot von Treibhausgasemissionen, beispielsweise aus Erdgaskraftwerken, vor. Damit widerspricht der Bau des neuen Kraftwerks der KMW AG nicht den Zielen des LKSG RLP.
Mit der geplanten Umsetzung des Kraftwerks als H2-ready geht die KMW AG aber einen guten Weg, um einen entscheidenden Beitrag auch im Sinne des Klimaschutzes in der Zukunft zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebling

