Antwort 27.04.2023 von Klaus Holetschek CSU
Das innerhalb der Staatsregierung für das Urheberrecht zuständige Staatsministerium der Justiz wird die Entwicklungen in diesem Bereich auch weiterhin genau beobachten.
Das innerhalb der Staatsregierung für das Urheberrecht zuständige Staatsministerium der Justiz wird die Entwicklungen in diesem Bereich auch weiterhin genau beobachten.
Die Änderung des Urheberrechts, welches dem Sachverhalt zugrunde liegt, liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes, vgl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG.
Urheberrecht auf Bundesebene gehört nicht zu meinen Kompetenzfeldern
Da es sich bei diesem Thema um Bundessache handelt, bitte ich Sie, sich an die Grüne Bundestagsfraktion zu wenden.