Antwort 20.02.2025 von Sascha Loy Volt
Es gab immer wieder Anhaltspunkte und Vorfälle, so dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht beantragt werden soll.
Es gab immer wieder Anhaltspunkte und Vorfälle, so dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht beantragt werden soll.
Um zu einer Entscheidung zu kommen, fordern wir als Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag eine umgehende Prüfung vorliegender Gutachten der Verfassungsschutz-Ämter und die Zusammenführung von Informationen aus Bund und Ländern. Bei einem entsprechenden Ergebnis sollte die rechtssichere Einleitung eines Verbotsverfahrens folgen.
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