Frage von Henning S. • 16.09.2005

Antwort ausstehend von Fridun Nazaradeh FDP
Sehr geehrter Herr Schürig,
Sehr geehrte Frau Faux,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über www.kandidatenwatch.de zugesandt haben.
Die Befestigung von Plakaten an Bäumen ist nur unter der Auflage gestattet, dass dies mit Kunsstoff-Kabelbindern oder Band erfolgt. Diese Vorgabe hat die CDU in Braunschweig im Gegensatz zu anderen Parteien beachtet, die erlaubniswidrig auf z. T.