Gesetzliche Leistung nur auf dem Papier? Hautkrebsvorsorge in Hamburg
Sehr geehrte Frau Barth-Dworzynski,
gesetzlich Versicherte haben ab 35 alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. In Hamburg berichten viele Patient:innen, dass dies faktisch kaum einlösbar ist: Praxen verweisen auf „Aufnahmestopp“, Terminportale listen nur Selbstzahlerangebote (Bodymapping, KI, >100 €), Krankenkassen finden keine Termine. Das ist de facto eine Rationierung. Fachstatistiken der Ärztekammer und GKV-Abrechnungen zeigen, dass die Inanspruchnahme weit unterhalb der Anspruchsberechtigten liegt.
Meine Fragen an Sie: 1) Teilt die SPD diese Diagnose? 2) Welche Maßnahmen verfolgt der Senat, um GKV-Patient:innen realen Zugang zu sichern? 3) Wie soll das Spannungsfeld KV–Ärztekammer–Kassen aufgelöst werden, damit solidarische Versorgung nicht in IGeL-Leistungen abgleitet?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander L.