Antwort 26.10.2026 von Klaus Holetschek CSU
Die bestehende einjährige Haltefrist hat sich aus meiner Sicht grundsätzlich bewährt. Eine Verschärfung der bisherigen Regelung sollte daher sorgfältig geprüft und gut begründet werden.
Die bestehende einjährige Haltefrist hat sich aus meiner Sicht grundsätzlich bewährt. Eine Verschärfung der bisherigen Regelung sollte daher sorgfältig geprüft und gut begründet werden.
Aus diesem Grunde möchte ich Sie erneut darum bitten, sich hinsichtlich konkreter fachlicher Fragestellungen oder Anmerkungen zu diesem Entwurf am besten direkt an das Niedersächsische Finanzministerium zu wenden.
Sehr geehrter Herr M.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Für das Splitting spricht vor allem: Wer heiratet, übernimmt rechtlich Verantwortung füreinander.