Wie wird verhindert, dass die Pflege trotz Überbrückungsbudget faktisch nicht sichergestellt ist, wenn Notdienst oder Kurzzeitpflege nicht verfügbar oder behinderungsbedingt nicht nutzbar sind?
Das PNOG sieht für Pflegenotfälle Notdienst und Kurzzeitpflege vor. Was geschieht, wenn beide Angebote nicht verfügbar oder für die betroffene Person aufgrund ihrer Behinderung (z. B. Ortswechsel, fremde Personen) nicht nutzbar bzw. zumutbar sind?
Auch bei knappen Ressourcen stellt sich die Frage: Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer Hilfe erhält, wenn mehr Menschen einen Notdienst oder Kurzzeitpflegeplatz benötigen als Kapazitäten vorhanden sind? Wie wird verhindert, dass Menschen mit Behinderungen oder komplexem Unterstützungsbedarf benachteiligt werden?
Das BVerfG hat im Beschluss vom 16.12.2021 (1 BvR 1541/20) Schutzvorkehrungen gegen Benachteiligungen wegen Behinderung bei knappen Ressourcen verlangt. Welche entsprechenden Schutz- und Auffangregelungen sind im PNOG vorgesehen?
Könnte hier z. B. anerkannte Nachbarschaftshilfe als Auffanglösung ermöglicht werden?

