
(...) Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer. Mir und meiner Partei liegt sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. (...)
(...) Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer. Mir und meiner Partei liegt sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. (...)
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(...) Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, das Wohl der Tiere sicherzustellen. (...)
(...) Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz effektiv sicherzustellen. Die Bundesländer sind in der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. Dabei hilft das von der CDU-geführten Bundesregierung im Jahre 2008 eingeführte Zirkusregister. (...)
Sehr geehrter Herr Kießling,
Sehr geehrte Frau Walinski,