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Da ich noch nie zum Mittel der Hetze und Verunglimpfung gegriffen habe, es diesbezüglich auch noch nie Vorwürfe gegen mich gab, käme ich auch in den Social Media nicht auf diese Idee. Rechtliche Grenzen sind immer dort gesetzt, wo es falsche Tatsachenbehauptungen (nicht Wertungen) gibt oder in strafrechtlich relevanter Weise eine Beleidigung oder Verleumdung vorliegt.

In Deutschland haben nur Verbotsverfahren eine verfassungsrechtliche Grundlage und damit eine Erfolgschance, wenn es juristisch klare und ausreichende Beweise gibt, dass eine Partei strukturell antidemokratisch ist und unser politisches System und seine Institutionen entsprechend umbauen würde, wenn sie die Möglichkeit dazu bekäme


Ich halte ein AfD-Verbotsverfahren nicht für sinnvoll, da ein Verbot die politischen Probleme nicht löst, sondern nur verschiebt.

Die Verhandlungen in diesem gemeinsamen Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sind noch nicht abgeschlossen. Da die genaue Ausgestaltung des Gesetzes derzeit noch nicht absehbar ist, werden insoweit keine konkreten Umsetzungsschritte geplant und das weitere Verfahren zunächst abgewartet.