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Portrait von Robert Hochbaum
Antwort von Robert Hochbaum
CDU
• 02.09.2005

Der Besitz, Handel, der Erwerb und die Ein- und Ausfuhr sowie der Umgang mit illegalen Drogen ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Hier besteht kein Änderungsbedarf.

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