Frage von Burkhard T. • 12.02.2006

Antwort von Michael Kahn CDU • 23.02.2006
Sehr geehrter Herr Thiel,
Sehr geehrter Herr Thiel,
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier die Antwort:
"Ja, wie im Land Rheinland-Pfalz in den Artikeln 107 ff bereits geregelt."
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Pörksen
Sehr geehrte Frau Hillesheim,
bei der von Ihnen gestellten Frage handelt es sich um ein bundespolitisches Thema. Die Überflugrechte für die US-Streitkräfte sind im NATO-Truppenstatut geregelt.
Überflugsrechte stehen im Zusammenhang bilateraler Abmachungen. Sie bedürfen n. m. A. im zivilen Bereich einer den internationalen Standards entsprechenden Vereinbarung.
Hallo Herr Kuhn,
Sie fragen sich, warum ich so optimistisch bin. Die Frage werde ich ihnen gerne beantworten.