1,5 Jahre Gefängnis für fehlende Tickets: § 265a StGB bestraft das Fahren ohne Ticket mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Schaffen Sie den Paragraphen ab?
Sehr geehrte Frau Klein,
laut https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2021/12/fahren-ohne-fahrschein/ und
werden Menschen inhaftiert, die ohne Fahrschein im Nahverkehr gefahren sind.
Die Haftstrafe ist das härteste Mittel, das einem Rechtsstaat zur Verfügung steht. Sie stellt in Deutschland die letzte Konsequenz dar. Aber nicht nur Menschen, die wegen Raub, Mord oder Totschlag verurteilt wurden, sitzen im Gefängnis – auch Menschen, die kein Geld haben, um sich ein Ticket zu kaufen.
Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist für den Staat ziemlich teuer. Ein Hafttag kostete die Steuerzahler in 2019 je nach Bundesland zwischen 98 und 188 Euro pro Tag. Wir schreiben bald das Jahr 2026 und müssen von signifikanter Teuerung ausgehen.
Mit all den Sparmassnahmen an Bildung, Kultur und Sozialem, usw meinen Sie nicht, dass die Abschaffung § 265a StGB aus der Ära des Nationalsozialismus überfällig ist ?
Mit freundlichen Grüßen
Annegret H.
Sehr geehrte Frau H.,
eine Abschaffung oder auch nur die Herabstufung des § 265a StGB zu einer Ordnungswidrigkeit würde ein falsches Signal setzen. Es würde vorsätzliches Handeln zu Lasten der Allgemeinheit rechtlich herabstufen und die Bereitschaft zur Entrichtung des Beförderungsentgelts weiter untergraben. Der Beibehalt dieser Norm ist notwendig, um die allgemeine Rechtstreue, die finanzielle Integrität des Nahverkehrs sowie die Gleichbehandlung aller Fahrgäste dauerhaft zu gewährleisten.
Dieses Prinzip der Solidarität ist das Fundament unseres öffentlichen Nahverkehrs. Zwar mag der Schaden bei einer einzelnen Fahrt oft geringfügig erscheinen - ähnlich wie beispielsweise beim einfachen Diebstahl oder Betrug -, doch lässt sich dies nicht verallgemeinern. Gerade bei längeren Fahrten kann der Vermögensnachteil erheblich sein. Insgesamt entstehen den Verkehrsunternehmen in Deutschland durch Beförderungserschleichungen nach Schätzungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) jedes Jahr Einnahmeverluste in einer Größenordnung von 250 bis 300 Millionen Euro. Diese enormen Verluste müssen letztlich von der Allgemeinheit über höhere Fahrpreise und staatliche Zuschüsse kompensiert werden. Wenn Einzelne bewusst auf Kosten der Allgemeinheit fahren, handeln sie zutiefst unsolidarisch gegenüber denjenigen, die ihre Fahrkarten bezahlen.
Entgegen der oft geäußerten Kritik handelt es sich bei der strafrechtlichen Verfolgung nicht um eine Jagd auf Gelegenheitsfahrer oder Menschen in kurzfristiger Notlage. Strafanzeigen werden meist erst nach mehreren einschlägigen Vorkommnissen erstattet. Es handelt sich mithin überwiegend um wiederholte, bewusste Verstöße gegen geltendes Recht. Von bloßer Bagatellkriminalität kann keine Rede sein, und der Rechtsstaat darf vor derartigen Massendelikten nicht kapitulieren.
Auch die soziale Komponente wird durch das bestehende System berücksichtigt. Die Kosten für Mobilität sind in den Regelsätzen der Sozialleistungen enthalten, und das Deutschlandticket bietet eine kostengünstige Möglichkeit der rechtmäßigen Nutzung. Eine bloße Bußgeldandrohung (Ordnungswidrigkeit) würde dem Unrechtsgehalt der Tat bei massenhaftem Fehlverhalten nicht gerecht. Die oft kritisierte Ersatzfreiheitsstrafe bleibt in der Konsequenz vermeidbar und dient als letztes Mittel des Rechtsstaates, wenn Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit aktiv verweigert werden.
Ein Wegfall der Strafbarkeit würde die Solidargemeinschaft der zahlenden Nutzer massiv benachteiligen und die Finanzierungsgrundlage des ÖPNV langfristig gefährden. Der Rechtsstaat darf hier kein Signal der Duldung senden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ottilie Klein

