Frage von Felix H. • 10.06.2025

Antwort ausstehend von Marion Schardt-Sauer FDP
Die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung kann gemäß § 6 JAG auch bei dem Justizprüfungsamt erfolgen, in dessen Bezirk Sie aufgrund eines längeren Wohnsitzes oder sonstiger Beziehungen zugeordnet werden.
Auf Anweisung von Justizminister Limbach werden derzeit aktualisierte Beurteilungen aller Bewerber erstellt, um eine neue, verfassungsgemäße Auswahlentscheidung zu treffen
Die Bundesregierung respektiert und achtet die Arbeit der Judikative und deren Rechtsprechung. Längst ist der von Ihnen angesprochene Beschluss des VG Berlin umgesetzt.